ACC3 /RA3 / KC3

Air Cargo or Mail Carrier operating into the Union from a Third Country Airport

Fliegen Sie Luftfracht und /oder Post aus einem Drittstaat nach Europa?

Zum 1. Juli 2014 treten die neuen Verordnungen in Kraft, die im August 2011 durch die Europäische Union verabschiedet wurden. Sie dienen der Sicherheit eingehender Luftfracht und Post aus Drittstaaten. Die Verordnungen schreiben vor, dass Unternehmen, die Luftfracht und Post aus Drittstaaten in die EU verbringen, sich als „Air Cargo or Mail Carrier operating into the Union from a Third Country Airport“ (ACC 3) registrieren lassen müssen. Das ist eine gute Gelegenheit für innovative Luftfrachtunternehmen sich von ihrem Wettbewerb abzusetzen.

Von der neuen Regelung kann die gesamte Abfertigungskette (sichere Lieferkette), z.B. der Handlingsagent, der Luftfrachtspediteur und auch der bekannte Versender betroffen sein.

Das ist wichtig für Sie

Bis zum 1. Juli 2014 muss an den betreffenden Drittstaaten-Flughäfen eine Vor-Ort-Kontrolle durch einen unabhängigen Validierungsprüfer stattgefunden haben. Die Anerkennung erfolgt durch die öffentliche Behörde und hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Unterstützung durch Behrendt Consulting GmbH

Behrendt Consulting GmbH bietet Ihnen als Ihr Spezialist für Beratung rund um die Logistik einen Pool von zugelassenen EU-Validierungsprüfern an. Diese haben die entsprechende Ausbildung und Prüfung absolviert und sind offiziell von der Behörde anerkannt.Damit sind unsere Prüfer berechtigt, die Validierung für ACC 3 durchzuführen. Dies gilt selbstverständlich auch für Ihre Geschäftspartner, betroffene reglementierte Beauftragte (RA 3) und bekannte Versender (KC 3).

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