Beschreibung
WBT-Schulung für Landpersonal, welches Aufgaben nach Kapitel 1.3 Nr. 1.3.1.2. des IMDG-Codes ausübt
Ziel
Landpersonal, welches Aufgaben nach Kapitel 1.3 Nr. 1.3.1.2. des IMDG-Codes ausübt, ist gemäß den Vorschriften des IMDG-Codes regelämßig zu schulen. Landpersonal, welches unter Aufsicht beauftragter Personen an der Beförderung gefährlicher Güter nach dieser Verordnung beteiligt ist, muss ebenfalls im Umfang seiner Beteiligung vor Beginn der Tätigkeit unterwiesen werden.
Im Rahmen dieser Schulung werden folgende Themen bearbeitet:
- Klassifizierung
- Gefahrgutliste
- begrenzte und freigestellte Mengen
- Kennzeichnung
- Beförderungspapier
- Trennvorschriften
Die Schulung schließt mit einer Prüfung ab und der Teilnehmer erhält nach bestandener Prüfung ein Zertifikat.