Beschreibung
WBT-Schulung für Landpersonal, welches Aufgaben nach Kapitel 1.3 Nr. 1.3.1.2. des IMDG-Codes ausübt
Ziel
Landpersonal, welches Aufgaben nach Kapitel 1.3.1.2 des IMDG-Codes ausübt, ist gemäß den Vorschriften des IMDG-Codes regelmäßig zu schulen. Landpersonal, welches unter Aufsicht beauftragter Personen an der Beförderung gefährlicher Güter nach dieser Verordnung beteiligt ist, muss ebenfalls im Umfang seiner Beteiligung vor Beginn der Tätigkeit unterwiesen werden.
Das Amendment 40-20 kann seit dem 01. Januar 2021 auf freiwilliger Basis angewendet werden, ab dem 01. Juni 2022 tritt es ohne Übergangsfrist in Kraft.
Im Rahmen dieser Unterweisung werden folgende Themen bearbeitet:
- Klassifizierung
- Gefahrgutliste
- begrenzte und freigestellte Mengen
- Kennzeichnung
- Beförderungspapier
- Trennvorschriften
Die Unterweisung schließt mit einer Prüfung ab und der Teilnehmer erhält nach bestandener Prüfung ein Zertifikat. Wir empfehlen, dass die Teilnehmer/innen während der Unterweisung Zugriff auf den IMDG-Code haben.